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Pentallum OHG

Am Dolgenhorst 10
D-15754 Heidesee

 

Enteignung durch die Hintertür? – EU gibt neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vor

In dem nachfolgenden Artikel erläutert unser Autor und Gesellschafter der Pentallum oHG, Sergej Merkel, was es mit den neuen Gebäuderichtlinien zum „Klimaschutz“ auf sich hat und ob jetzt die Enteignung von Eigenheimbesitzern droht.

Eventuell hat der eine oder andere unserer Leser schon etwas vom „Fit for 55“ – Paket gehört. Es handelt sich dabei um ein Sammelsurium von Richtlinien zur Erreichung der Klimaziele der EU. Anfang letztes Jahres las ich diesen Artikel vom Spiegel, darin wird beschrieben, dass die EU-Kommission Eigentümer von Altbauten zur Sanierung verpflichten will. Da dies sehr viele Gebäude in Deutschland betreffen würde, unter anderem auch meine komplette Nachbarschaft und mit immensen Kosten für den Eigentümer verbunden wäre, hielt ich dies für einen unrealistischen Vorschlag, der so nicht angenommen werden wird.

 

Doch kürzlich musste ich erfahren, dass es am 17.12.2022 bezüglich dieser Vorschläge eine Einigung gab, welche nur noch formell im Rat und im Europäischen Parlament bestätigt werden muss (siehe u.a. hier). Diese Richtlinien müssen dann in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedsstaaten haben zwar einen kleinen Spielraum bei der Umsetzung, aber bei unserer „Grünen Regierung“ können wir davon ausgehen, dass dies in vollem Umfang passieren wird. Zumal der Koalitionsvertrag schon reichlich Punkte zum Thema „Klimaschutz im Gebäudebereich“ enthält.

Somit sollte sich jeder Besitzer einer älteren Immobilie darauf vorbereiten in den nächsten Jahren tief in die Taschen greifen zu müssen.

Warum wird von Enteigenung geprochen?

Im Spiegelartikel sowie in manchen Youtube-Videos zu diesem Thema heißt es oft, dass Gebäude, welche nicht saniert werden, auch nicht mehr genutzt werden dürfen. Das würde bedeuten, dass man also unter Umständen aus seinem eigenen Haus geworfen werden kann.

Ich habe mir die Richtlinien genauer angesehen und eine solche Aussage über die Verwehrung des Nutzungsrechtes bei ausbleibender Sanierung ist darin nicht zu finden. Das war auch zu erwarten, da die letztendliche Umsetzung Sache der Mitgliedsländer ist und diese auch die entsprechenden Konsequenzen festlegen.

 

Muss man nun trotzdem damit rechnen, dass man in sieben Jahren sein Haus verliert? Ich denke das Ganze klingt erstmal schlimmer als es ist. Denn es gibt einige Punkte die dagegensprechen.

 

Bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen soll auch die Wirtschaftlichkeit eine Rolle spielen. So steht im Artikel 9 Abs. 1: „Die Mitgliedstaaten können Kriterien festlegen, um einzelne Gebäude aufgrund der voraussichtlichen künftigen Nutzung des Gebäudes oder im Falle einer ungünstigen Kosten-Nutzen-Analyse von den Anforderungen dieses Absatzes auszunehmen.

Im Abs. 2a steht weiterhin: „Die Mitgliedstaaten können sich für eine Nichtanwendung von Absatz 2 bei Einfamilienhäusern entscheiden. In diesem Fall stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass zumindest diejenigen Einfamilienhäuser, die nach dem 1. Januar [2028] verkauft, vermietet oder verschenkt werden oder deren Nutzungsart nach diesem Datum im Gebäude- oder Grundstückskataster in Wohngebäude geändert wird, innerhalb von [fünf] Jahren nach diesen Auslösern – erforderlichenfalls durch Renovierung seitens der Käufer oder Eigentümer – mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse [D] oder eine höhere Gesamtenergieeffizienzklasse erreichen.

Aber es soll durchaus auch die Anwendung von Sanktionen erfolgen. Dazu steht in dem Vorschlag der EU-Kommission: „Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verhängen sind, und ergreifen die zu deren Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein“. Einen Rauswurf aus dem eigenen Haus halte ich dennoch für unwahrscheinlich. Angesichts der Tatsache, dass die Maßnahme mehrere Millionen Gebäude betrifft, wir bereits jetzt eine enorme Auslastung der Handwerksfirmen haben und auf dem Wohnungsmarkt ebenfalls Ebbe herrscht, ist die Umsetzung kaum realisierbar. Zudem würde ein hartes Durchgreifen große Verärgerung unter der bereits angeschlagenen Bevölkerung hervorrufen.

Aber wie sagt man doch? Hoffe das Beste und sei bereit für das Schlimmste!

Jeder Immobilienbesitzer sollte sich mit dem Thema beschäftigen und sich ggf. schon frühzeitig um eventuelle Förderungen kümmern. Es ist völlig klar, dass wir langfristig unsere Häuser schon aus Eigeninteresse modernisieren müssen, aber man sollte niemanden dazu zwingen. Wer sich noch etwas Zeit lassen möchte, um für nötige Maßnahmen zu sparen, sollte die möglichen Preissteigerungen bedenken und einkalkulieren. Abgesehen von der allgegenwärtigen Inflation wird im Falle eines plötzlichen Anstiegs von Sanierungsaufträgen auch das Prinzip von Angebot und Nachfrage greifen.

 

Wer sich weiter informieren möchte, sei auf die nachfolgenden Links hingewiesen. Der erste Link führt zur Seite des Europäischen Rats, dort kann man sich am Ende des Textes auch die kompletten Richtlinien als PDF herunterladen.

Weiterführende Verweise

„Fit für 55“: Rat einigt sich auf strengere Vorschriften für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/10/25/fit-for-55-council-agrees-on-stricter-rules-for-energy-performance-of-buildings/

Fragen und Antworten zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_6686

Erläuterung der Bundesregierung zum Klimaschutzpaket „Fit For 55“: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/fit-for-55-eu-1942402

 

Autor: Sergej Merkel

Sergej Merkel ist Maschinenbauingenieur und arbeitete bisher in der Bergbau- sowie Chemiebranche. Seine Leidenschaft gehört den Wäldern und der Natur, weshalb er neben Edelmetallen auch Waldimmobilien für eine sinnvolle Investition hält. Er befasst sich vor allem mit Themen rundum Wald und Gebäude sowie Edelmetalle. Bereits seit seiner Kindheit fasziniert ihn der Rohstoffreichtum der Erde. Nicht zuletzt ist er Gesellschafter der Pentallum oHG und berät unsere Kunden auf seinen Fachgebieten .

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