Die Vorteile eines „Schweizer Lagerkonzeptes“
WARUM EDELMETALLE IM AUSLAND LAGERN?
Eine Enteignung durch den deutschen Staat kann nie ganz ausgeschlossen werden. Grundgesetzlich verankert ist diese Enteignung bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes. Das 2019 verabschiedete Lastenausgleichsgesetz sowie das geplante EU-Vermögensregister tragen enorm zur Unsicherheit bei Anlegern bei. Eine Lagerung der gekauften Edelmetalle außerhalb des Geltungsbereiches des deutschen Grundgesetzes ist eine mögliche Vorsichtsmaßnahme, um sich vor diesem Szenario zu schützen.
WO UND WIE?
Mit diesem Konzept stehen Ihnen folgende Lagerorte zur Verfügung:
- Zürich (Schweiz)
- London (England)
- Singapur
Wenn Sie Ihre Stücke doch lieber in der Nähe haben möchten, dann bieten wir auch ein Lager in Frankfurt am Main an.
Sie können bereits ab einem monatlich Betrag von 100€ einsteigen, natürlich sind auch höhere Beträge oder Einmaleinlagen möglich.
WIE HOCH SIND DIE KOSTEN?
Die Lagergebühr beträgt 0,36 Prozent des Depotwertes pro Quartal und die Depotführungs-gebühr 71,40 € pro Jahr. Sie können sich das eingelagerte Silber oder Gold bereits ab Stückelungen von 1 g bzw. 1 oz bei Platin, Palladium und Rhodium ausliefern lassen . Auch ein Rückverkauf der Stücke ist direkt vom Lager aus möglich .
Kontaktieren Sie uns gern für eine weiterführende Beratung.
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